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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1990 - 22 A 1488/88   

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https://dejure.org/1990,6518
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1990 - 22 A 1488/88 (https://dejure.org/1990,6518)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.04.1990 - 22 A 1488/88 (https://dejure.org/1990,6518)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. April 1990 - 22 A 1488/88 (https://dejure.org/1990,6518)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung eines Gewerbesteuerserstattungsanspruchs; Geltendmachung eines Gewerbesteuererstattungsanspruchs; Nichtigkeit des Gewebesteuerbescheides; Steuerzahlung; Verzinsung von Erstattungsbeträgen; Zahlung auf nichtigen Steuerbescheid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 632
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Düsseldorf, 09.03.2011 - 4 K 4502/10

    Einordnung der durch Festsetzung unabhängig von der Veranlagungsform bestimmten

    Diese Rechtsauffassung bestätige auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) vom 02.04.1990, 22 A 1488/88.

    Die weitergehende, auf das Urteil des OVG Münster vom 02.04.1990 (22 A 1488/88) gestützte Annahme des Beklagten, festgesetzte Steuer im Sinne des § 236 Abs. 1 Satz 1 AO sei nur die Steuer, die auch mit einem wirksamen Bescheid, im Streitfall also mit einem wirksam bekannt gegebenen Bescheid festgesetzt worden ist, überzeugt nicht.

  • VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610

    Entwässerungsgebühren

    Obwohl nicht mehr entscheidungserheblich, wird noch darauf hingewiesen, dass die von den Klägern unter Hinweis auf das Urteil des OVG Münster vom 2. April 1990 - 22 A 1488/88, GK 1992/105, vertretene Auffassung, der geltend gemachte Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO werde nicht bereits mit der rechtsgrundlosen Zahlung sondern erst mit Ablauf der Verjährungsfrist für die Festsetzung der jeweiligen Abwassergebühren fällig, nicht der herrschenden Auffassung entspricht (vgl. hierzu ausführlich: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., Rn. 36 und 53 zu § 37, Rn. 45 zu § 220, Rn. 7 zu § 229 mit Nachweisen der Rechtsprechung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2011 - 4 L 90/11

    Prüfung der Wirksamkeit von Folgebescheiden im Gewerbesteuerrecht; steuerliche

    Denn (Steuer-)Bescheide sind als unwirksam anzusehen, wenn sie sich an einen tatsächlich nicht existierenden Steuerschuldner richten und diesem bekannt gegeben werden sollen (BFH, Beschl. v. 7. Februar 1997 - V B 82/96 - Urt. v. 10. April 1987 - III R 202/83 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2. April 1990 - 22 A 1488/88 -, jeweils zit. nach JURIS; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rdnr. 25; Pahlke/Koenig, AO, 2. A., § 122 Rdnr. 6; § 119 Rdnr. 13, 16 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 29.05.2001 - 5 B 643/00
    Diese setzen für eine Erstattungdie vorherige Festsetzung des Erstattungsbetrages durch Bescheid, mithin den Erlass eines Abrechnungsbescheides voraus (vgl. OVG NW, Urt. v. 2.4.1990, NVwZ-RR 1990, 632; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 18.1.1994, 6 A 10984/93; HessVGH, Urt. v. 14.9.1995 - 5 UE 260/93 - beide zitiert nach juris; Klein, AO, 6. Aufl., § 218 Anm. 5).
  • VG Berlin, 15.06.2001 - 31 A 214.98

    Versterben eines Beteiligten während eines noch nicht abgeschlossenen

    Dementsprechend wird in Literatur und Rechtsprechung, soweit ersichtlich, einhellig als Voraussetzung für eine wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes angesehen, dass der Adressat im Zeitpunkt der Bekanntgabe noch lebt oder als juristische Person noch existiert (vgl. BFH, Urteil vom 27. November 1981, NVwZ 1982, 703; Urteil vom 17. Juni 1992, NVwZ 1994, 98; OVG Münster, Urteil vom 2. April 1990, NVwZ-RR 1990, 632, 633; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl. 1998, Rdnr. 166 zu § 43).
  • VG Berlin, 30.06.1998 - 31 A 205.98

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung der Eintragung eines

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